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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21.VB-1   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21.VB-1 (https://dejure.org/2024,5394)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.03.2024 - VerfGH 49/21.VB-1 (https://dejure.org/2024,5394)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. März 2024 - VerfGH 49/21.VB-1 (https://dejure.org/2024,5394)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (48)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 55/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21
    Vielmehr muss sie bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 7, vom 30. August 2022 - VerfGH 16/22.VB-1, juris, Rn. 10, und vom 13. Juni 2023 - VerfGH 21/22.VB-3, juris, Rn. 12).

    In einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung muss er sich dafür hinreichend mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung und den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben auseinandersetzen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 8, und vom 4. April 2022 - VerfGH 125/21.VB-3, juris, Rn. 11).

    Ein Verstoß gegen die beiden Gewährleistungen kommt nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs in Betracht, wenn ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nachkommt und die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 10 m. w. N., und vom 16. Mai 2023 - VerfGH 106/22.VB-1, ZfSch 2023, 561 = juris, Rn. 15).

    Die einfach-rechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften genügt für einen Verfassungsverstoß nicht (VerfGH NRW, Beschluss vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 10).

    Die Behauptung des Beschwerdeführers, das Oberlandesgericht habe die Revision ohne jede Begründung nicht zugelassen, woraus gegebenenfalls auf eine verfassungswidrige Nichtzulassung des Rechtsmittels gefolgert werden könnte (siehe VerfGH NRW, Beschluss vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 11), trifft nicht zu.

    Damit liegen schon an dieser Stelle ausreichende Anhaltspunkte (vgl. zu diesem Erfordernis VerfGH NRW, Beschluss vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 11) dafür vor, aufgrund welcher Überlegungen das Gericht von der Revisionszulassung abgesehen beziehungsweise eine Entscheidung im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO für zulässig gehalten hat.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 69/19

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung zur Duldung der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21
    Damit gilt letztlich derselbe Willkürmaßstab wie im Rahmen des Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 13. April 2023 - 1 BvR 667/22, NZM 2023, 495 = juris, Rn. 16).

    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13, WM 2014, 251 = juris, Rn. 21; VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9).

    Von willkürlicher Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 1996 - 1 BvR 662/93, NJW 1996, 1336 = juris, Rn. 12; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, und vom 21. November 2023 - VerfGH 45/23.VB-2, juris, Rn. 5).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 88/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein zivilgerichtliches Verfahren wegen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21
    Dazu gehört unter dem Aspekt materieller Subsidiarität auch, dass der Rechtsweg vor den Fachgerichten nicht nur formal beschritten wird, sondern eröffnete Rechtsmittel auch in der gehörigen Weise erhoben beziehungsweise sorgfältig geführt werden (VerfGH NRW, Beschluss vom 24. August 2021 - VerfGH 88/21.VB-1, juris, Rn. 9; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 5. Mai 2005 - 2 BvR 1593/03, juris, Rn. 5, und vom 2. Februar 2016 - 1 BvR 3078/15, ZfWG 2016, 132 = juris, Rn. 6).

    Dass ein dieser Gefahr begegnender, in der mündlichen Verhandlung gestellter Antrag auf einen Schriftsatznachlass in der konkreten prozessualen Situation offensichtlich aussichtslos gewesen wäre, so dass der Beschwerdeführer darauf nicht verwiesen werden konnte (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 24. August 2021 - VerfGH 88/21.VB-1, juris, Rn. 10), legt die Verfassungsbeschwerde nicht dar und ist auch nicht ersichtlich.

  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21
    Zwar trifft der Hinweis des Beschwerdeführers zu, dass eine Schätzung nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung zu § 287 Abs. 1 ZPO nicht "völlig in der Luft hängen" darf (siehe z. B. BGH, Urteil vom 22. Mai 1984 - III ZR 18/83, BGHZ 91, 243 = juris, Rn. 55).

    Die Verfassungsbeschwerde macht mit Recht geltend, dass eine Schadensschätzung gemäß § 287 Abs. 1 ZPO nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu einem realitätswidrigen Ergebnis führen darf (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1984 - III ZR 18/83, BGHZ 91, 243 = juris, Rn. 55).

  • OLG Schleswig, 14.02.2019 - 2 U 4/18
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21
    Von einem weiteren Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen sei aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 14. Februar 2019 - 2 U 4/18 - zudem positiv bekannt, dass ihm für eine Rücklastschrift nur Bankkosten von insgesamt 2, 88 Euro entstünden.

    Erstmals in diesem Schriftsatz hat er auch auf seine Erkenntnisse aus dem von ihm geführten, schon seit 2018 anhängigen Düsseldorfer Parallelverfahren gegen die Konzernmutter der Beklagten sowie auf die tatbestandlichen Feststellungen im Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 14. Februar 2019 - 2 U 4/18 - verwiesen.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 16/22

    Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer Schadensersatzforderung wegen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21
    Vielmehr muss sie bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 7, vom 30. August 2022 - VerfGH 16/22.VB-1, juris, Rn. 10, und vom 13. Juni 2023 - VerfGH 21/22.VB-3, juris, Rn. 12).

    Die sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG ergebenden Begründungsanforderungen verlangen vom Beschwerdeführer auch die Darlegung, dass der verfassungsprozessuale Grundsatz der Subsidiarität gewahrt worden ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 23. Februar 2021 - VerfGH 101/20.VB-1, juris, Rn. 25, und vom 30. August 2022 - VerfGH 16/22.VB-1, juris, Rn. 12; siehe auch VerfGH NRW, Beschluss vom 4. Juli 2023 - VerfGH 37/23.VB-1, juris, Rn. 2, zu den ähnlichen Darlegungsanforderungen bezüglich der Wahrung der Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG).

  • BGH, 26.06.2019 - VIII ZR 95/18

    Pauschale Kostenbeträge eines Energieversorgungsunternehmens bei Zahlungsverzug

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21
    Mit Urteil vom 26. Juni 2019 - VIII ZR 95/18 - habe sich der Bundesgerichtshof schließlich nicht abstrakt mit der Höhe der Mahnkosten in der Energieversorgungsbranche, sondern mit den konkreten Kosten des individuellen Klauselverwenders auseinandergesetzt und geprüft, ob die individuellen Verhältnisse dieses Unternehmens die Höhe der Pauschale rechtfertigten.

    Hier stellt das Oberlandesgericht ausdrücklich fest, dass sich eine Abkehr vom Grundsatz der typisierenden Betrachtung aus den vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - Urteile vom 18. Februar 2015 - XII ZR 199/13 - und vom 26. Juni 2019 - VIII ZR 95/18 - nicht herleiten lasse.

  • BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18

    BGH billigt Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21
    Mit Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 - hat der Bundesgerichtshof kurz nach Erlass des vom Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschlusses seine Ausführungen im Urteil vom 16. Januar 1984 - II ZR 100/83 - bekräftigt und ausgeführt, dass die Pauschale nach § 309 Nr. 5 Buchst. a BGB der Höhe nach den normalerweise eintretenden branchentypischen Durchschnittsschaden nicht übersteigen dürfe.

    Der danach maßgebliche Durchschnittsschaden sei objektiv und unabhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls zu ermitteln (siehe BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, BGHZ 229, 1 = juris, Rn. 32; siehe aus der Literatur zustimmend z. B. Looschelders, in: Erman, BGB, 17. Auflage 2023, § 309 Rn. 46).

  • BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers eines Freizeitbades:

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21
    Im Urteil vom 18. Februar 2015 - XII ZR 199/13 - habe sich der Bundesgerichtshof ausschließlich mit den individuellen Gegebenheiten des im damaligen Verfahren beklagten Freizeitbads auseinandergesetzt.

    Hier stellt das Oberlandesgericht ausdrücklich fest, dass sich eine Abkehr vom Grundsatz der typisierenden Betrachtung aus den vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - Urteile vom 18. Februar 2015 - XII ZR 199/13 - und vom 26. Juni 2019 - VIII ZR 95/18 - nicht herleiten lasse.

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10

    Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21
    Mit der Formulierung soll aber vor allem die freie oder echte Schätzung ausgeschlossen werden (siehe z. B. BAG, Urteil vom 26. September 2012 - 10 AZR 370/10, BAGE 143, 165 = juris, Rn. 19 m. w. N.; BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 84/10, NJW 2013, 525 = juris, Rn. 23; Ahrens, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Auflage 2023, § 287 Rn. 38; Foerste, in: Musielak/Voit, ZPO, 20. Auflage 2023, § 287 Rn. 8).

    Der Tatrichter muss daher nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen, ob auf der Grundlage des Vortrags des Geschädigten wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist (BAG, Urteil vom 26. September 2012 - 10 AZR 370/10, BAGE 143, 165 = juris, Rn. 19).

  • BGH, 16.01.1984 - II ZR 100/83

    Ansprüche der Internatsschule gegen die Eltern nach fristloser Kündigung des

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 21/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot

  • BGH, 14.05.2013 - II ZR 76/12

    Zurückverweisung durch das Berufungsgericht bei wesentlichem Verfahrensmangel des

  • BVerfG, 02.02.2016 - 1 BvR 3078/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Gewährung von Eilrechtsschutz

  • BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem

  • BGH, 28.03.2019 - IX ZR 147/18

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Prüfung des

  • BVerfG, 05.05.2005 - 2 BvR 1593/03

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Entscheidung des Revisionsgerichts über

  • OLG Köln, 13.04.2015 - 19 U 134/14

    Wirksamkeit der Bürgschaftsverpflichtung des angestellten Geschäftsführers einer

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 58/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Wohnungsdurchsuchung

  • OLG Köln, 10.06.2020 - 19 U 11/20
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 101/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 124/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer wegen Verletzung des

  • OLG Köln, 23.06.2022 - 19 U 237/21

    Keine Entschädigung ohne Dokumentation!

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 43/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem Nachlassverfahren

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2023 - VerfGH 37/23

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung als Bevollmächtigter in einem

  • OLG München, 09.11.2015 - 19 U 1610/15
  • OLG Köln, 11.11.2013 - 19 U 98/13

    Begründetheit einer Werklohnforderung

  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 84/10

    Architektenhaftung: Schätzung eines merkantilen Minderwerts eines Gebäudes nach

  • OLG Koblenz, 14.07.2016 - 2 U 615/15

    Unterlassungsanspruch: Wirksamkeit der AGB eines Telekommunikationsunternehmens

  • BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 191/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisungen von Ablehnungsgesuchen

  • BVerfG, 13.04.2023 - 1 BvR 667/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die landgerichtliche Nichtzulassung der

  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 443/12

    Sprungrevision in einer Betreuungssache: Zulassung wegen fehlerhafter Subsumtion

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 42/20

    Verfassungsbeschwerde in einer versicherungsrechtlichen Streitigkeit

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 22/21

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 121/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Berufungsentscheidung

  • BGH, 17.06.2010 - IX ZR 187/08

    Zulassungsrevision: Fehlerhafte Rechtsanwendung als Zulassungsgrund

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 45/23

    Verfassungsbeschwerde wegen zivilrechtlicher Ansprüche nach einem Verkehrsunfall

  • BVerfG, 19.01.1996 - 1 BvR 662/93

    Verstoß gegen das Willkürverbot wegen mangelnder Auseinandersetzung des Gerichts

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 96/21

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 193/20

    Individualverfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.08.2023 - VerfGH 40/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Ansprüchen aus einer Betriebskostenabrechnung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 125/21

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen die Pflicht

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 172/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Richterablehnung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 106/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall

  • OLG Schleswig, 23.11.2017 - 2 U 1/17
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 53/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    Danach handelt es sich um eine nicht mehr zu rechtfertigende und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkende und damit gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßende Entscheidung des Fachgerichts insbesondere dann, wenn dieses ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei der Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15, juris, Rn. 13 m. w. N.; ebenso für das Landesgrundrecht aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Mai 2023 - VerfGH 106/22.VB-1, juris, Rn. 15, und vom 12. März 2024 - VerfGH 49/21.VB-1, juris, Rn. 22).

    Daraus folgt, dass die einfach-rechtlich fehlerhafte Handhabung der Zulassungsvorschriften für sich alleine noch keinen Verfassungsverstoß begründet (siehe BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 345/16, NJW 2016, 3295 = juris, Rn. 15; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 19, vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 10, und vom 12. März 2024 - VerfGH 49/21.VB-1, juris, Rn. 22).

    Auch zu dessen Wahrung muss die Begründung einer Verfassungsbeschwerde Angaben enthalten, wenn an der Wahrung Zweifel bestehen können (siehe VerfGH NRW, Beschluss vom 12. März 2024 - VerfGH 49/21.VB-1, juris, Rn. 34 m. w. N.).

    Der Beschwerdeführer muss dafür bereits im Ausgangsverfahren alle darauf gerichteten prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NVwZ-RR 2020, 329 = juris, Rn. 8, und vom 12. März 2024 - VerfGH 49/21.VB-1, juris, Rn. 35).

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